Der Tennisclub Hochdorf erfasst ausschliesslich Adressen und sonstige personenbezogene Angaben, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Es werden weder Adressen noch sonstige personenbezogene Angaben ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.

 

Auskunftsrecht

Die Mitgliederversammlung und jedes einzelne Mitglied haben ein einklagbares Auskunftsrecht über die Vereinsführung, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Der Verein selbst hat dagegen auch ein Geheimhaltungsinteresse und muss die Bestimmungen des Datenschutzes beachten. Das muss dem Auskunftsinteresse des Mitglieds gegenübergestellt werden und führt je nachdem dazu, dass das Mitglied keine oder nur teilweise Auskunft erhält.

 

Mitgliederdaten

Alle Notizen, Adressen, Karteieinträge, Dateien im Computer und Akten inklusive Fotos, die sich auf die Mitglieder beziehen und Angaben über sie enthalten, sind Daten. Sie sind geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden (Datenschutz).

 

Der Tennisclub Hochdorf hält sich an die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzgesetzes:

 

Für die Einhaltung des Datenschutzes bestimmt der Vorstand eine/n Datenschutzverantwortliche/n. Er/ Sie ist zudem für die Mitgliederinnen und Mitglieder die Ansprechperson für Fragen zum Datenschutz im Tennisclub Hochdorf.